Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Axenda Umzug & Transport GmbH - nachfolgend "AGB" genannt - regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen von der Axenda Umzug & Transport GmbH. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.
Art. 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Axenda Umzug & Transport GmbH.
Art. 2 Pflichten der Axenda Umzug & Transport GmbH
Axenda Umzug & Transport GmbH verpflichtet sich, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen. Bei Unkorrektheit der Objektdaten wird der Vertrag am Ausführungstag angepasst. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
Art. 3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen den vertraglichen Angaben und den vor Ort festgestellten Daten kann Axenda Umzug & Transport GmbH einen angemessenen Zuschlag verlangen.
Art. 4 Preise
Unsere Preise berechnen sich entweder nach Aufwand (Mindestaufwand 3 Stunden) oder Pauschal/Kostendach. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF).
Vorbehalten bleiben folgende Aufwände:
- Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten am Umzugstag.
- Demontieren und Montieren komplizierter oder neuer Möbel, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
- Transport von Kühlschränken/Truhen über 200 kg, Klavieren und anderen Gegenständen über 100 kg Eigengewicht.
- Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
- Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone erfolgt.
- Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen.
Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Witterungsverhältnisse, Größe und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Straße zum Haus, Stockwerk, Art des Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle basiert auf unserer langjährigen Erfahrung und kann je nach individueller Situation wesentlich über- oder unterschritten werden.
Art. 5 Bezahlung
Die vereinbarte Vergütung ist nach Beendigung der Arbeit dem Umzugsleiter in bar zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer bar am Tag der Übergabe.
Bei Rechnungsstellung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Nichteinhaltung der Frist werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.
Art. 6 Versicherung Umzug
Eine Transportversicherung über 100.000 CHF pro Umzug ist im Preis inbegriffen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung über 5.000.000 CHF Versicherungssumme ist ebenfalls im Preis inbegriffen. Diese Versicherung deckt Schäden an Drittpersonen.
Art. 7 Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, eine in Ausführung begriffene Dienstleistung umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung aller dadurch verursachten Mehraufwendungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers muss schriftlich erfolgen.
Bei Rücktritt innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 30 %, bei einem Rücktritt innerhalb von 48 Stunden 80 % des in der Offerte gestellten Betrages als pauschalierter Schadenersatz geschuldet. Beweist der Frachtführer einen größeren Schaden, ist auch dieser zu entschädigen.
Art. 8 Haftung
Axenda Umzug & Transport GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht wurden. Die Haftung erstreckt sich nur auf Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. Zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi-Geräte, PCs) bedürfen einer geeigneten Verpackung. Für technische Geräte wird keine Haftung übernommen.
Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten haftet Axenda Umzug & Transport GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch eigenes Personal oder beauftragte Hilfspersonen erfolgt ist. Die Haftung beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder eine Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche.
Die Haftung beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Art. 9 Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort das Frachtgut zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innerhalb von 3 Tagen schriftlich an Axenda Umzug & Transport GmbH zu richten. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
Art. 10 Zügelshop und Onlinekauf
Lieferung und Versandkosten Wir liefern nur in die Schweiz zum Pauschalpreis von 50 CHF. Abholung ist ebenfalls möglich.
Preise und Zahlungskonditionen Alle Produktpreise und die Versandgebühren sind in Schweizer Franken (CHF) und inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
Bankverbindung
- Twint: 076 453 86 23
- Barzahlung
Rückgaberecht Die Annulierung von Aufträgen mit mängelfreier Ware ist sofort, spätestens jedoch 2 Tage nach Empfang der Ware, möglich. Die Rückgabe des Umzugsmaterials erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Rückerstattung erfolgt spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Ware.
Rücksendung oder Übergabe an: Axenda Umzug & Transport GmbH Bahnhofstrasse 241, 8623 Wetzikon Bei einer Rücksendung melden Sie sich bitte per E-Mail unter info@axendaumzug.ch für weitere Informationen.
Art. 11 Lagerung
Die Lagerkosten sind monatlich zu bezahlen. Es gibt keine Kündigungsfrist, und die Ware kann jederzeit ausgelagert, geliefert oder abgeholt werden. Die Lagerware wird nicht herausgegeben, bis alle offenen Forderungen beglichen sind. Bei offenen Mietkosten wird maximal 2 Mal eine Erinnerung bzw. Mahnung verschickt. Die letzte Mahnung erfolgt per Einschreiben. Sollte der offene Betrag bis dahin nicht überwiesen werden, kann die Ware ohne Nachfrage entsorgt, verkauft oder verwendet werden, um die Unkosten auszugleichen bzw. zu minimieren.
Art. 12 Versicherung Lagerung
Die Versicherung für Diebstahl und Elementarschäden ist bis zu einem Wert von 500.000 CHF gedeckt.
Art. 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle zwischen den Vertragspartnern strittigen Ansprüche ist der Hauptsitz der Axenda Umzug & Transport GmbH in 8623 Wetzikon ZH.
Kontakt Axenda Umzug & Transport GmbH Neu Bahnhofstrasse 241 8623 Wetzikon Tel: 044 930 46 33